Richtlinie Kita-Luft
Für die Beschaffung (Kauf, Miete, Leasing) von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie Maßnahmen zum Austausch, der Sanierung oder der Optimierung von Fenstern zur Verbesserung der Lüftungssituation in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen diente die „Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu- /Abluftventilatoren“ (9. September 2021). Gefördert wurden die Beschaffung und der Einbau von Zu-/Abluftventilatoren in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit.
Darüber hinaus hat Brandenburg – zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg über die Gewährung einer finanziellen Beteiligung des Bundes zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen – eine neue Förderrichtlinie aufgelegt: Die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen für Maßnahmen zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene in Kindertagesstätten und in Kindertagespflegestellen“ (vom 26. Oktober 2021) förderte die Beschaffung (Kauf, Miete, Leasing) von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie Maßnahmen zum Austausch, der Sanierung oder der Optimierung von Fenstern zur Verbesserung der Lüftungssituation in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen.
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Investitionen wurden bis zum 30. Juni 2022 vollständig abgeschlossen. Die Verwendungsnachweise sind beim Jugendministerium (MBJS) bis zum 31.12.2022 zu legen.